Integrationsmassnahmen IV

Integration von Menschen mit besonderem Förderbedarf in den Arbeitsmarkt

Die berufliche Integration von Menschen mit besonderem Förderbedarf kann mit einer „Integrationsmassnahme“ starten. Integrationsmassnahmen dienen in der Regel der Vorbereitung auf Massnahmen beruflicher Art (wie Ausbildung, Umschulung, Arbeitsvermittlung u.a.). Wir bieten Ihnen zielgerichtete Massnahmen, angepasste Arbeitsabläufe und individuelle Trainings zur Rehabilitation und (Wieder-)Eingliederung in die Arbeitswelt.

Angebotene Integrationsmassnahmen IV:

In den Trainings bieten wir Menschen mit besonderem Förderbedarf:

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